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   VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151   

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VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151 (https://dejure.org/2013,41406)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02.12.2013 - W 6 S 13.1151 (https://dejure.org/2013,41406)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - W 6 S 13.1151 (https://dejure.org/2013,41406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentzug auch ohne Alkoholisierung im Straßenverkehr

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 04.01.2006 - 11 CS 05.1878
    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Es beruht maßgebend auf der Schilderung des Antragstellers zu seinen Alkoholkonsum und zu seinem Trinkverhalten und setzt sich mit der gebotenen Sachkunde mit dem fahrerlaubnisrechtlich relevanten fehlenden Trennungsvermögen, also der fehlenden Trennung zwischen missbräuchlichem Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr, auseinander (vgl. dazu BayVGH, B. v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 - juris).

    Dieser Aspekt begründet ähnlich wie bei einem Berufskraftfahrer einen zumindest mittelbaren Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr, weil sich der Antragsteller aus beruflichen Gründen in einem Dauerkonflikt zwischen Alkoholgenuss und Verkehrsteilnahme befindet (vgl. dazu BayVGH, B. v. 4.1.2006 - 11 CS 05.1878 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines - wenn auch im Wesentlichen mit dem Interesse am Grundverwaltungsakt identischen - besonderen eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist (VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321).

    Auf der Basis hat dann die Fahrerlaubnisbehörde ihre Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321; BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris).

  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Denn für den Fall, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgreich wäre, ist nichts dafür vorgetragen oder ersichtlich, warum die Fahrerlaubnisbehörde nicht von sich aus die Konsequenz hieraus ziehen und dem Antragsteller seinen Führerschein zurückgeben würde (vgl. BayVGH, B.v. 12.03.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).

    Aus der Nr. 4 des Bescheides ergibt sich für den Antragsteller daher keine Beschwer mehr (vgl. BayVGH, B.v. 12.03.2007 - 11 CS 06.2028 - juris; B.v. 29.10.2009 - 11 CS 09.1968 - juris).

  • VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Auf der Basis hat dann die Fahrerlaubnisbehörde ihre Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321; BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris).

    Nicht an Alkohol gewöhnte Personen sind mit einer Blutalkoholkonzentration nicht in der Lage, ihr Fahrzeug aufzufinden bzw. es in Gang zu setzen und es über eine gewisse Strecke zu bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris; HessVGH, B.v. 21.7.2010 - 2 B 1076/10 - ESVGH 61, 57; OVG Berlin, B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 - OVG 1 M 6.11 - LKV 2011, 176).

  • VGH Bayern, 27.07.2012 - 11 CS 12.1511

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Denn bereits durch eine vorübergehende anlassbezogene Alkoholabstinenz lässt sich gegebenenfalls eine Normalisierung der gängigen Alkoholismusmarker erreichen (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Auflage 2005, Seite 163; vgl. auch BayVGH, B.v. 27.7.2012 - 11 CS 12.1511 - juris).
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 11 C 05.2849
    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Wer wie der Antragsteller gerade erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen hat, unterscheidet sich eben von der großen Menge der Bevölkerung dadurch, dass er beim Trinken nicht mehr merkt, wenn er die Grenze zur Fahrtüchtigkeit überschreitet bzw. wenn er dann noch entsprechenden Restalkohol im Körper hat (vgl. auch BayVGH, B.v. 28.8.2006 - 11 C 05.2849 - juris).
  • VG Augsburg, 03.03.2005 - Au 3 S 05.145
    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Ein solches Gutachten könnte als Privatgutachten vorgelegt werden und müsste dann als qualifizierter Parteivortrag im Verwaltungsverfahren sowie auch im gerichtlichen Verfahren gewürdigt werden, insbesondere auch zu der Frage, ob es geeignet ist, das bislang vorliegende Gutachten in seiner Substanz zu erschüttern und in Zweifel zu ziehen (vgl. Schubert, NZV 2008, 436; Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage 2012, § 3 StVG Rn. 7g; VG Augsburg, B.v. 3.3.2005 - Au 3 S 05.145 - juris).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Das der Behörde vorlegte Gutachten der pima-mpu GmbH vom 1. Oktober 2013 stellt eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung dar, deren Verwertbarkeit nicht von der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung abhängt (vgl. BVerwG, B.v. 19.03.1996 - 11 B 14.96 - BayVBl. 1997, 54; BayVGH, B. v. 26.07.2010 -11 CS 10.1278 - Blutalkohol 47, 441; BayVGH, B.v. 10.1.2013 - 11 CS 12.2657 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11

    Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Nicht an Alkohol gewöhnte Personen sind mit einer Blutalkoholkonzentration nicht in der Lage, ihr Fahrzeug aufzufinden bzw. es in Gang zu setzen und es über eine gewisse Strecke zu bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris; HessVGH, B.v. 21.7.2010 - 2 B 1076/10 - ESVGH 61, 57; OVG Berlin, B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 - OVG 1 M 6.11 - LKV 2011, 176).
  • VGH Hessen, 21.07.2010 - 2 B 1076/10

    Berechtigte Zweifel an der Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen

    Auszug aus VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151
    Nicht an Alkohol gewöhnte Personen sind mit einer Blutalkoholkonzentration nicht in der Lage, ihr Fahrzeug aufzufinden bzw. es in Gang zu setzen und es über eine gewisse Strecke zu bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris; HessVGH, B.v. 21.7.2010 - 2 B 1076/10 - ESVGH 61, 57; OVG Berlin, B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 - OVG 1 M 6.11 - LKV 2011, 176).
  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 11 CS 11.1271

    Begründung des Sofortvollzugs

  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 11 CS 06.874
  • VGH Bayern, 29.10.2009 - 11 CS 09.1968

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch; 1,48 mg/l Atemalkoholkonzentration; ungesichertes

  • VGH Bayern, 26.07.2010 - 11 CS 10.1278

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Amphetamin

  • VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 10.01.2013 - 11 CS 12.2657

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach negativer MPU

  • VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Zur Begründung ließ der Kläger auf seine Antragsbegründung vom 18. November 2013 im Verfahren W 6 S 13.1151 verweisen.

    Zur Begründung verwies der Beklagte auf seinen Bescheid vom 7. November 2013, die Ergänzung vom 20. Dezember 2013 und auf die Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 2. Dezember 2013, W 6 S 13.1151.

    Mit Beschluss vom 2. Dezember 2013 (W 6 S 13.1151 - juris) stellte das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes Würzburg vom 7. November 2013 hinsichtlich der Nr. 1 dieses Bescheides wieder her, soweit dem Kläger damit das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen untersagt wird.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die eingereichten Schriftsätze samt Anlagen sowie die Gerichtsakte (einschließlich der Akte des Sofortverfahrens W 6 S 13.1151) und die Behördenakte Bezug genommen.

    Zudem nimmt das Gericht auf seine Ausführungen im Beschluss vom 2. Dezember 2013 (W 6 S 13.1151 - juris, Rn.27 ff. - BA S. 11 ff.) Bezug, in dem es sich schon ausführlich mit dem Vorbringen des Klägerbevollmächtigten auseinandergesetzt hat.

    Angesichts dieser Feststellungen sowie der schon im Beschluss vom 2. Dezember 2013 (W 6 S 13.1151 - juris, Rn. 33 ff. - BA S.13 ff.) sowie im streitgegenständlichen Bescheid vom 7. November 2013 im Einzelnen aufgeführten Gründe bestehen zur Überzeugung des Gerichts keine Zweifel am richtigen Ergebnis des Gutachtens vom 1. Oktober 2013, dass der Kläger das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann.

    Denn anders, als noch im Beschluss vom 2. Dezember 2013 (W 6 S 13.1151 - juris, Rn. 23 ff. - BA. S. 9 f.) angenommen, ist angesichts der ergänzenden Stellungnahme des Beklagten sowie der p...-... GmbH vom 18. Dezember 2013 von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen.

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob von einer möglichen und sachgerechten Nachholung der Ermessensausübung gemäß § 3 Abs. 1 FeV auszugehen ist (vgl. VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321; BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris; vgl. schon VG Würzburg, B.v. 2.12.2013 - W 6 S 13.1151 - juris, Rn. 24 - BA S. 9 f.).

    Denn nach allgemeiner Rechtsprechung hängt die Verwertbarkeit eines der Fahrerlaubnisbehörde tatsächlich bekannt gewordenen negativen Fahreignungsgutachtens nicht von der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung ab (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2013 - 11 CS 13.1746 - juris; vgl. auch schon VG Würzburg, B.v. 2.12.2013 - W 6 S 13.1151 - juris, Rn. 30 - BA S. 11 m.w.N.).

    Dazu kann auf die betreffenden Ausführungen im Beschluss des Gerichts vom 2. Dezember 2013 (W 6 S 13.1151 - juris, Rn. 40 - BA S. 16 f.) Bezug genommen werden.

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